Wohnheim Wiesenmühlenstraße

Wiesenmühlenstraße 3 und 5, 36037 Fulda

Kontakt

Wohnheim Wiesenmühlenstraße
Wiesenmühlenstraße 3 und 5
36037 Fulda
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Nächste Haltestelle (Öffentliche Verkehrsmittel):
Fulda Abtstor

Überblick

Aufgeteilt in Haus 3 und Haus 5 liegt das Wohnheim Wiesenmühlenstraße zentral in einer verkehrsberuhigten Zone in unmittelbarer Nähe des Doms und bietet Platz für bis zu 124 Studierende.

Es werden Wohnmöglichkeiten in Einzel- und Doppelapartments oder in 3er-, 4er-, 5er- oder 6er-Wohngemeinschaften angeboten – die Einzelzimmer der WGs sind mit eigenem Sanitärbereich ausgestattet, die Küche wird gemeinsam genutzt. Eine 6er-Wohngemeinschaft teilt sich Küche und Bad. Außerdem gib es Dreizimmerwohnungen, die sich besonders für Studierende mit Kind gut anbieten. Auch für Studierende mit Behinderung stehen zwei behindertengerecht ausgestattete Einzelzimmer in einer Viererwohngruppe bereit.

Betreiber
Studierendenwerk Gießen

Anzahl der Plätze/Zimmer
124

Mietkaution
Drei Kaltmieten, abgerundet auf den nächsten Zehnerbetrag, maximal jedoch 600 Euro.

Wohndauer
Die Höchstwohnzeit beträgt zehn Semester. Eine Verlängerung ist bis zu maximal einem Semester möglich.

In Ausnahmefällen kann die Höchstwohnzeit für maximal 6 Monate verlängert werden.

Internetanschluss
Ja

Fernsehanschluss
Ja

Gemeinschaftseinrichtungen
- Fahrradkeller
- Zentraler Wasch- und Trockenraum
- PKW-Stellplatz (10 EUR pro Monat)

Versorgung (Supermarkt, Post, Bank ...)
Supermarkt in unmittelbarer Nähe

Besondere Angebote für internationale Studierende
Bitte wenden an die Kontaktpersonen der Abteilung Beratung & Service des Studierendenwerks, wenn man Fragen zum Leben und Studieren in Gießen, Friedberg oder Fulda hat oder wenn man sich über die Angebote des Studierendenwerks informieren möchte.

Besondere Angebote für Studierende mit Kind / Familien
Es gibt vier Familienwohnungen

Zimmertypen

Bewerbung

Sonstige Informationen
Sobald ein dem Antrag entsprechender Wohnheimplatz frei wird, informiert das Studentenwerk per E-Mail. Die Zimmer werden nach Antragseingang und gemäß der Belegungsrichtlinien vergeben.

Nach dem Bewerbungsprozess wird alle zwei Wochen eine E-Mail zugeschickt, in der das Interesse bestätigt werden müsste. Geschieht dies nicht, wird die Bewerbung nicht länger berücksichtigt.