Erklärung zur Barrierefreiheit
Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter der URL veröffentlichte Website des Deutschen Akademischen Austauschdienstes (DAAD).
Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 und der harmonisierten europäischen Norm EN 301 549 barrierefrei zugänglich zu machen.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde.
Diese Internetseite wird derzeit überarbeitet. Für die Website wird ein WCAG-Test durchgeführt und das Testergebnis an dieser Stelle veröffentlicht.
Datum der Erstellung bzw. der letzten Aktualisierung der Erklärung
Diese Erklärung wurde am 12.09.2025 erstellt und zuletzt am 12.09.2025 aktualisiert.
Barrieren melden: Kontakt zu den Feedback-Ansprechpersonen
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten von aufgefallen? Dann nutzen Sie gern die Funktion . Diese Funktion finden Sie auch in der Footernavigation jeder Seite. Oder haben Sie Fragen zum Thema Barrierefreiheit? Sie können uns gern per E-Mail, Post oder telefonisch kontaktieren:
Deutscher Akademischer Austauschdienst e.V. (DAAD)
Kennedyallee 50
53175 Bonn
Deutschland
Tel: +49 228 882-0
E-Mail:
Schlichtungsverfahren
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.
Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter: .
Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle BGG per E-Mail an .