Soft Matter and Materials

Vollzeitstudium

Abschluss
Master of Science
Master
Regelstudienzeit
4 Semester
Standort
Mainz
Fristen
März 2027 (Inland)
März 2027 (EU)
März 2027 (Nicht EU)
Bitte Hinweise beachten

Überblick und Zulassung

Studientyp

weiterführend

Zulassungssemester

Zulassung im Sommer- und Wintersemester

Studienfeld

  • Materialwissenschaften
  • Chemie
  • Physik

Schwerpunkt

Makromolekulare Chemie, Nachwachsende Rohstoffe, Nanotechnologie, Organische Chemie, Physikalische Chemie, Theoretische Physik, Kunststofftechnik

Anmerkung zum Studiengang

Wenn das Bachelor-Abschlusszeugnis bis Bewerbungsschluss nicht vorliegt, aber mind. 135 Leistungspunkte nachweisbar sind: Bescheinigung über Studien- und Prüfungsleistungen und bislang erreichte Durchschnittsnote einreichen. (Bescheinigung von der zuständigen Hochschule, Original oder beglaubigte Kopie).
Nach der Einschreibung muss das Abschlusszeugnis nachgereicht werden.

Wenn der Hochschulabschluss im Ausland erworben wurde: Anerkennungsurkunde in beglaubigter Kopie (zuständig: Studierendenservice - Zulassung International).

Kooperationsstudiengang mit der Technischen Universität Darmstadt. Bewerbung und Immatrikulation an der Universität Mainz.

Zulassungsmodus

Keine Zulassungsbeschränkung (ggf. mit Anmelde- oder Auswahlverfahren)

Weitere Informationen zu Zugangs- und Zulassungsbedingungen

Zulassungsbedingungen

1. Nachweis eines Bachelorabschlusses im Fach Chemie, Chemical Engineering, Physik oder Materialwissenschaft, an einer Hochschule in Deutschland oder eines Studienabschlusses an einer Hochschule in Deutschland oder im Ausland, der sich davon nicht wesentlich unterscheidet.
2. Nachweis von praktischen Übungen im Labor im Umfang von mind. 18 Leistungspunkten (LP), wovon ein Teil mithilfe chemischer Arbeitstechniken durchgeführt werden muss.
3. Nachweis von Leistungen in Molekularwissenschaften im Umfang von mind. 3 LP.
4. Nachweis von Leistungen in Thermodynamik im Umfang von mind. 3 LP.
Es können auch Leistungen berücksichtigt werden, die nicht im zugrundeliegenden Bachelorstudiengang erbracht wurden. Hierüber entscheidet der Prüfungsausschuss.

Nachweis über erforderliche Sprachkenntnisse in Englisch mindestens auf dem Niveau C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen.

Vorlesungszeit

  • Wintersemester 2026/2027: 19.10.2026 - 13.02.2027
    Vorlesungsende Medizin und Zahnmedizin: 06.02.2027
  • Sommersemester 2027: 12.04.2027 - 10.07.2027 (Hochschulweite Vorlesungszeit)

Bewerbungsfristen

Wintersemester (2026/2027)
  • Bewerbungsfrist Deutsche und Bildungsinländer

    Abgelaufen

    In Studiengängen mit Eignungsprüfung endet die Bewerbungsfrist bereits am 15.05. des jeweiligen Jahres. Beachten Sie zudem die noch früher liegenden Anmeldefristen zur Eignungsprüfung in den jeweiligen Fächern.

  • Fristen für Internationale Studierende aus der Europäischen Union

    Abgelaufen

    Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice () anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6-8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.

  • Einschreibefrist Deutsche und Bildungsinländer

    Abgelaufen

  • Fristen für Internationale Studierende aus Staaten, die nicht Mitglieder der EU sind

    Abgelaufen

    Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice () anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6-8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.

Sommersemester (2027)
  • Bewerbungsfrist Deutsche und Bildungsinländer

    09.11.2026 - 01.03.2027 (Hochschulweite Frist)

    ACHTUNG: Aufgrund einer Umstellung der Bewerbenden- und Studierendenverwaltung verschieben sich einmalig die Bewerbungszeiträume für Masterstudiengänge zum Sommersemester 2027. Für Masterstudiengänge mit Eignungsprüfung endet die Bewerbungsfrist bereits am 15.11. Beachten Sie zudem die eventuell noch früher liegenden Anmeldefristen zur Eignungsprüfung in den entsprechenden Studienfächern.

  • Fristen für Internationale Studierende aus der Europäischen Union

    09.11.2026 - 01.03.2027 (Hochschulweite Frist)

    ACHTUNG: Aufgrund einer Umstellung der Bewerbenden- und Studierendenverwaltung verschieben sich einmalig die Bewerbungszeiträume für Masterstudiengänge zum SoSe 2027. Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice () anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6-8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.

  • Einschreibefrist Deutsche und Bildungsinländer

    09.11.2026 - 01.03.2027 (Hochschulweite Frist)

    ACHTUNG: Aufgrund einer Umstellung der Bewerbenden- und Studierendenverwaltung verschieben sich einmalig die Bewerbungszeiträume für Masterstudiengänge zum Sommersemester 2027.

  • Fristen für Internationale Studierende aus Staaten, die nicht Mitglieder der EU sind

    16.11.2026 - 01.03.2027 (Hochschulweite Frist)

    Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice () anerkennen lassen. Der Antrag sollte 6-8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss. In Studiengängen mit Eignungsprüfung endet die Bewerbungsfrist bereits am 15.01. – bitte die evtl. noch früher liegenden Anmeldefristen zur Eignungsprüfung beachten.

Unterrichtssprachen

Hauptunterrichtssprache

Englisch