- Abschluss
- Master of Science
- Master
- Regelstudienzeit
- 4 Semester
- Standort
- Mainz
Überblick und Zulassung
Studientyp
weiterführend
Zulassungssemester
Zulassung im Sommer- und Wintersemester
Studienfeld
- Finanzwirtschaft, Versicherungswirtschaft
- Rechnungswesen, Steuerwesen, Controlling
- Unternehmensberatung
Schwerpunkt
Financial Accounting, Taxation, Corporate Governance, Management Accounting, Financial Services, Corporate Finance, Quantitative Methods
Zielgruppe
Der konsekutive Masterstudiengang ist ein wissenschaftlicher Studiengang, der aufbauend auf einem ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss zu einem weiteren berufsqualifizierenden akademischen Abschluss führt. Er hat zum Ziel, zur Ausbildung von Führungskräften in Wirtschaft und Verwaltung sowie zur Förderung des wirtschaftswissenschaftlichen Nachwuchses vertiefte wissenschaftliche Fachkenntnisse insbesondere in betriebswirtschaftlichen Fachgebieten zu vermitteln.
Anmerkung zum Studiengang
Studienbeginn zum Wintersemester empfohlen.
Es gibt die Möglichkeit, sich für die Teilnahme an einem gemeinsamen Doppelabschlussprogramm in Kooperation mit der Szkoła Główna Handlowa (SGH) Warschau zu bewerben. Das Masterstudium wird mit zwei Abschlüssen, einem nationalen sowie einem internationalen akademischen Grad, abgeschlossen. Unterrichtssprache in Polen ist Englisch.
Wenn das Bachelor-Abschlusszeugnis bis Bewerbungsschluss nicht vorliegt, aber mind. 135 Leistungspunkte nachweisbar sind: Bescheinigung über Studien- und Prüfungsleistungen und bislang erreichte Durchschnittsnote einreichen. (Bescheinigung von der zuständigen Hochschule, Original oder beglaubigte Kopie).
Nach der Einschreibung muss das Abschlusszeugnis nachgereicht werden.
Wenn der Hochschulabschluss im Ausland erworben wurde: Anerkennungsurkunde in beglaubigter Kopie (zuständig: Studierendenservice - Zulassung International).
Zulassungsmodus
Örtliche Zulassungsbeschränkung (ggf. mit Auswahlverfahren)
Studienfeld
Zulassungsbedingungen
siehe Internetseite zur Zulassung
Vorlesungszeit
- Wintersemester 2026/2027: 19.10.2026 - 13.02.2027
Vorlesungsende Medizin und Zahnmedizin: 06.02.2027 - Sommersemester 2027: 12.04.2027 - 10.07.2027
Vorlesungsende Medizin und Zahnmedizin am 17.07.2027
Bewerbungsfristen
Wintersemester (2026/2027)
Fristen für Internationale Studierende aus der Europäischen Union
01.04.2027 - 15.05.2027
Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice () anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6-8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.
Fristen für Internationale Studierende aus Staaten, die nicht Mitglieder der EU sind
01.04.2027 - 15.05.2027
Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice () anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6-8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.
Bewerbungsfrist Deutsche und Bildungsinländer
01.04.2027 - 15.05.2027
Teilnahme am Losverfahren für Masterstudiengänge (WiSe 01.08.-31.08.; SoSe 01.02.-28.02.): Beachten Sie zudem die eventuell noch früher liegenden Anmeldefristen zur Eignungsprüfung in den entsprechenden Studienfächern.
Einschreibefrist Deutsche und Bildungsinländer
Bis zum 15.05.2027 (Hochschulweite Frist)
Sommersemester (2027)
Bewerbungsfrist Deutsche und Bildungsinländer
09.11.2026 - 04.12.2026
ACHTUNG: Aufgrund einer Umstellung der Bewerbenden- und Studierendenverwaltung verschieben sich einmalig die Bewerbungszeiträume für Masterstudiengänge zum Sommersemester 2027. Teilnahme am Losverfahren für Masterstudiengänge (WiSe 01.08.-31.08.; SoSe 01.02.-28.02.): Beachten Sie zudem die eventuell noch früher liegenden Anmeldefristen zur Eignungsprüfung in den entsprechenden Studienfächern.
Fristen für Internationale Studierende aus der Europäischen Union
09.11.2026 - 04.12.2026
ACHTUNG: Aufgrund einer Umstellung der Bewerbenden- und Studierendenverwaltung verschieben sich einmalig die Bewerbungszeiträume für Masterstudiengänge zum SoSe 2027. Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice () anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6-8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.
Fristen für Internationale Studierende aus Staaten, die nicht Mitglieder der EU sind
09.11.2026 - 04.12.2026
ACHTUNG: Aufgrund einer Umstellung der Bewerbenden- und Studierendenverwaltung verschieben sich einmalig die Bewerbungszeiträume für Masterstudiengänge zum Sommersemester 2027. Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice () anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6 bis 8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.
Einschreibefrist Deutsche und Bildungsinländer
Bis zum 04.12.2026 (Hochschulweite Frist)
ACHTUNG: Aufgrund einer Umstellung der Bewerbenden- und Studierendenverwaltung verschieben sich einmalig die Bewerbungszeiträume für Masterstudiengänge zum Sommersemester 2027.
Unterrichtssprachen
Hauptunterrichtssprache
Deutsch
Weitere Sprachen
Englisch