Mittelalter- und Frühneuzeitstudien: Kirchen- und Religionsgeschichte

Vollzeitstudium

Abschluss
Master of Arts
Master
Regelstudienzeit
4 Semester
Standort
Mainz
Fristen
März 2027 (Inland)
März 2027 (EU)
März 2027 (Nicht EU)
Bitte Hinweise beachten

Überblick und Zulassung

Studientyp

weiterführend

Zulassungssemester

Zulassung im Sommer- und Wintersemester

Studienfeld

  • Religionswissenschaft
  • Mittelalterliche Geschichte
  • Kulturgeschichte

Schwerpunkt

Kirchen- und Religionsgeschichte

Zielgruppe

Gegenstand des M.A. “Mittelalter- und Frühneuzeitstudien” bilden Geschichte, Kunst, Literatur, Musik, Theater, Philosophie und Theologie des Mittelalters und der frühen Neuzeit. Im Schwerpunktbereich, der auf dem jeweiligen Bachelorstudium aufbaut, bietet der Studiengang eine fachspezifische Spezialisierung, die im Wahlpflichtbereich in interdisziplinärer Perspektive erweitert wird. Auf der Grundlage des sprach- und disziplinenübergreifenden fachlichen Ansatzes sowie der intensiven Diskussionsarbeit in Kolloquien und in der Einzelberatung erzielt der Studiengang eine umfassende Auseinandersetzung mit der (Kultur-)geschichte dieser ausgesprochen facettenreichen Epoche.

Anmerkung zum Studiengang

Wenn das Bachelor-Abschlusszeugnis bis Bewerbungsschluss nicht vorliegt, aber mind. 135 Leistungspunkte nachweisbar sind: Bescheinigung über Studien- und Prüfungsleistungen und bislang erreichte Durchschnittsnote einreichen. (Bescheinigung von der zuständigen Hochschule, Original oder beglaubigte Kopie). Nach der Einschreibung muss das Abschlusszeugnis nachgereicht werden.

Zulassungsmodus

Keine Zulassungsbeschränkung (ggf. mit Anmelde- oder Auswahlverfahren)

Weitere Informationen zu Zugangs- und Zulassungsbedingungen

Vorlesungszeit

  • Wintersemester 2026/2027: 19.10.2026 - 13.02.2027
    Vorlesungsende Medizin und Zahnmedizin: 06.02.2027
  • Sommersemester 2027: 12.04.2027 - 10.07.2027
    Vorlesungsende Medizin und Zahnmedizin am 17.07.2027

Bewerbungsfristen

Wintersemester (2026/2027)
  • Bewerbungsfrist Deutsche und Bildungsinländer

    Abgelaufen

    In Studiengängen mit Eignungsprüfung endet die Bewerbungsfrist bereits am 15.05. des jeweiligen Jahres. Beachten Sie zudem die noch früher liegenden Anmeldefristen zur Eignungsprüfung in den jeweiligen Fächern.

  • Fristen für Internationale Studierende aus der Europäischen Union

    Abgelaufen

    Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice () anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6-8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.

  • Einschreibefrist Deutsche und Bildungsinländer

    Abgelaufen

  • Fristen für Internationale Studierende aus Staaten, die nicht Mitglieder der EU sind

    Abgelaufen

    Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice () anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6-8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.

Sommersemester (2027)
  • Bewerbungsfrist Deutsche und Bildungsinländer

    09.11.2026 - 01.03.2027

    ACHTUNG: Aufgrund einer Umstellung der Bewerbenden- und Studierendenverwaltung verschieben sich einmalig die Bewerbungszeiträume für Masterstudiengänge zum Sommersemester 2027. Für Masterstudiengänge mit Eignungsprüfung endet die Bewerbungsfrist bereits am 15.11. Beachten Sie zudem die eventuell noch früher liegenden Anmeldefristen zur Eignungsprüfung in den entsprechenden Studienfächern.

  • Fristen für Internationale Studierende aus der Europäischen Union

    09.11.2026 - 01.03.2027

    ACHTUNG: Aufgrund einer Umstellung der Bewerbenden- und Studierendenverwaltung verschieben sich einmalig die Bewerbungszeiträume für Masterstudiengänge zum SoSe 2027. Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice () anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6-8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.

  • Einschreibefrist Deutsche und Bildungsinländer

    09.11.2026 - 01.03.2027

    ACHTUNG: Aufgrund einer Umstellung der Bewerbenden- und Studierendenverwaltung verschieben sich einmalig die Bewerbungszeiträume für Masterstudiengänge zum Sommersemester 2027.

  • Fristen für Internationale Studierende aus Staaten, die nicht Mitglieder der EU sind

    09.11.2026 - 01.03.2027

    ACHTUNG: Aufgrund einer Umstellung der Bewerbenden- und Studierendenverwaltung verschieben sich einmalig die Bewerbungszeiträume für Masterstudiengänge zum SoSe 2027. Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice () anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6-8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.

Unterrichtssprachen

Hauptunterrichtssprache

Deutsch