Deutsches Recht für im Ausland graduierte Juristen

Vollzeitstudium

Abschluss
Magister Legum/Magistra Legum
Magister
Regelstudienzeit
2 Semester
Standort
Mainz
Fristen
März 2027 (Inland)
März 2027 (EU)
März 2027 (Nicht EU)
Bitte Hinweise beachten

Überblick und Zulassung

Studientyp

weiterführend

Zulassungssemester

Zulassung im Sommer- und Wintersemester

Studienfeld

Rechtswissenschaft, Jura

Schwerpunkt

Internationales Recht, Arbeitsrecht, Bankrecht, Europarecht, Medienrecht, Steuerrecht, Kulturrecht, Jura

Zielgruppe

Im Ausland graduierte Juristen und Juristinnen, die sich mit den Grundlagen des deutschen Rechts, dem deutschen Rechtssystem u. den Methoden vertraut machen wollen.

Anmerkung zum Studiengang

Bewerbung bis zum 1.3. für das Sommersemester, bis zum 1.9. für das Wintersemester

Bitte planen Sie vor der Bewerbung mindestens zwei Monate Zeit für das separate Anerkennungsverfahren für ihre ausländische Abschlussurkunde ein (zuständig: Studierendenservice - Zulassung International).

Zulassungsmodus

Keine Zulassungsbeschränkung (ggf. mit Anmelde- oder Auswahlverfahren)

Zulassungsbedingungen

Ein dem deutschen Hochschulabschluss in Rechtwissenschaften vergleichbarer und gleichwertiger Abschluss an einer ausländischen Hochschule sowie die ausreichende Beherrschung der deutschen Sprache.

Vorlesungszeit

  • Wintersemester 2026/2027: 19.10.2026 - 13.02.2027
    Vorlesungsende Medizin und Zahnmedizin: 06.02.2027
  • Sommersemester 2027: 12.04.2027 - 10.07.2027
    Vorlesungsende Medizin und Zahnmedizin am 17.07.2027

Bewerbungsfristen

Wintersemester (2026/2027)
  • Bewerbungsfrist Deutsche und Bildungsinländer

    Abgelaufen

    In Studiengängen mit Eignungsprüfung endet die Bewerbungsfrist bereits am 15.05. des jeweiligen Jahres. Beachten Sie zudem die noch früher liegenden Anmeldefristen zur Eignungsprüfung in den jeweiligen Fächern.

  • Fristen für Internationale Studierende aus der Europäischen Union

    Abgelaufen

    Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice () anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6-8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.

  • Einschreibefrist Deutsche und Bildungsinländer

    Abgelaufen

  • Fristen für Internationale Studierende aus Staaten, die nicht Mitglieder der EU sind

    Abgelaufen

    Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice () anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6-8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.

Sommersemester (2027)
  • Bewerbungsfrist Deutsche und Bildungsinländer

    09.11.2026 - 01.03.2027

    ACHTUNG: Aufgrund einer Umstellung der Bewerbenden- und Studierendenverwaltung verschieben sich einmalig die Bewerbungszeiträume für Masterstudiengänge zum Sommersemester 2027. Für Masterstudiengänge mit Eignungsprüfung endet die Bewerbungsfrist bereits am 15.11. Beachten Sie zudem die eventuell noch früher liegenden Anmeldefristen zur Eignungsprüfung in den entsprechenden Studienfächern.

  • Fristen für Internationale Studierende aus der Europäischen Union

    09.11.2026 - 01.03.2027

    ACHTUNG: Aufgrund einer Umstellung der Bewerbenden- und Studierendenverwaltung verschieben sich einmalig die Bewerbungszeiträume für Masterstudiengänge zum SoSe 2027. Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice () anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6-8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.

  • Einschreibefrist Deutsche und Bildungsinländer

    09.11.2026 - 01.03.2027

    ACHTUNG: Aufgrund einer Umstellung der Bewerbenden- und Studierendenverwaltung verschieben sich einmalig die Bewerbungszeiträume für Masterstudiengänge zum Sommersemester 2027.

  • Fristen für Internationale Studierende aus Staaten, die nicht Mitglieder der EU sind

    09.11.2026 - 01.03.2027

    ACHTUNG: Aufgrund einer Umstellung der Bewerbenden- und Studierendenverwaltung verschieben sich einmalig die Bewerbungszeiträume für Masterstudiengänge zum SoSe 2027. Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice () anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6-8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.

Unterrichtssprachen

Hauptunterrichtssprache

Deutsch