- Abschluss
- Magister Legum/Magistra Legum
- Magister
- Regelstudienzeit
- 2 Semester
- Standort
- Mainz
Überblick und Zulassung
Studientyp
weiterführend
Zulassungssemester
Zulassung im Sommer- und Wintersemester
Studienfeld
Schwerpunkt
Internationales Recht, Arbeitsrecht, Bankrecht, Europarecht, Medienrecht, Steuerrecht, Kulturrecht, Jura
Zielgruppe
Im Ausland graduierte Juristen und Juristinnen, die sich mit den Grundlagen des deutschen Rechts, dem deutschen Rechtssystem u. den Methoden vertraut machen wollen.
Anmerkung zum Studiengang
Bewerbung bis zum 1.3. für das Sommersemester, bis zum 1.9. für das Wintersemester
Bitte planen Sie vor der Bewerbung mindestens zwei Monate Zeit für das separate Anerkennungsverfahren für ihre ausländische Abschlussurkunde ein (zuständig: Studierendenservice - Zulassung International).
Zulassungsmodus
Keine Zulassungsbeschränkung (ggf. mit Anmelde- oder Auswahlverfahren)
Zulassungsbedingungen
Ein dem deutschen Hochschulabschluss in Rechtwissenschaften vergleichbarer und gleichwertiger Abschluss an einer ausländischen Hochschule sowie die ausreichende Beherrschung der deutschen Sprache.
Vorlesungszeit
- Wintersemester 2026/2027: 19.10.2026 - 13.02.2027
Vorlesungsende Medizin und Zahnmedizin: 06.02.2027 - Sommersemester 2027: 12.04.2027 - 10.07.2027
Vorlesungsende Medizin und Zahnmedizin am 17.07.2027
Bewerbungsfristen
Wintersemester (2026/2027)
Bewerbungsfrist Deutsche und Bildungsinländer
Abgelaufen
In Studiengängen mit Eignungsprüfung endet die Bewerbungsfrist bereits am 15.05. des jeweiligen Jahres. Beachten Sie zudem die noch früher liegenden Anmeldefristen zur Eignungsprüfung in den jeweiligen Fächern.
Fristen für Internationale Studierende aus der Europäischen Union
Abgelaufen
Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice () anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6-8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.
Einschreibefrist Deutsche und Bildungsinländer
Abgelaufen
Fristen für Internationale Studierende aus Staaten, die nicht Mitglieder der EU sind
Abgelaufen
Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice () anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6-8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.
Sommersemester (2027)
Bewerbungsfrist Deutsche und Bildungsinländer
09.11.2026 - 01.03.2027
ACHTUNG: Aufgrund einer Umstellung der Bewerbenden- und Studierendenverwaltung verschieben sich einmalig die Bewerbungszeiträume für Masterstudiengänge zum Sommersemester 2027. Für Masterstudiengänge mit Eignungsprüfung endet die Bewerbungsfrist bereits am 15.11. Beachten Sie zudem die eventuell noch früher liegenden Anmeldefristen zur Eignungsprüfung in den entsprechenden Studienfächern.
Fristen für Internationale Studierende aus der Europäischen Union
09.11.2026 - 01.03.2027
ACHTUNG: Aufgrund einer Umstellung der Bewerbenden- und Studierendenverwaltung verschieben sich einmalig die Bewerbungszeiträume für Masterstudiengänge zum SoSe 2027. Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice () anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6-8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.
Einschreibefrist Deutsche und Bildungsinländer
09.11.2026 - 01.03.2027
ACHTUNG: Aufgrund einer Umstellung der Bewerbenden- und Studierendenverwaltung verschieben sich einmalig die Bewerbungszeiträume für Masterstudiengänge zum Sommersemester 2027.
Fristen für Internationale Studierende aus Staaten, die nicht Mitglieder der EU sind
09.11.2026 - 01.03.2027
ACHTUNG: Aufgrund einer Umstellung der Bewerbenden- und Studierendenverwaltung verschieben sich einmalig die Bewerbungszeiträume für Masterstudiengänge zum SoSe 2027. Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice () anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6-8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.
Unterrichtssprachen
Hauptunterrichtssprache
Deutsch