- Abschluss
- Master of Science
- Master
- Regelstudienzeit
- 4 Semester
- Standort
- Mainz
Überblick und Zulassung
Studientyp
weiterführend
Zulassungssemester
Zulassung im Sommer- und Wintersemester
Studienfeld
Zulassungsmodus
Keine Zulassungsbeschränkung (ggf. mit Anmelde- oder Auswahlverfahren)
Zulassungsbedingungen
1. Nachweis eines Bachelorabschlusses im Fach Angewandte Physik mindestens mit der Note 3,0 oder eines Studienabschlusses an einer Hochschule in Deutschland oder im Ausland, der sich davon nicht wesentlich unterscheidet, erforderlich. Im Falle einer ausländischen Gesamtnote, die in das deutsche Notensystem umgerechnet unter 3,0 liegt, muss eine Originalbescheinigung der Universität, an der der Abschluss erworben wurde, vorlegt werden, aus der hervorgeht, dass die Bewerberin bzw. der Bewerber zu den besten 20% des Abschlussjahrgangs in naturwissenschaftlichen Fächern gehört. Aus dieser Bescheinigung muss auch hervorgehen wie viele Abschlussnoten in den Prozentrang eingeflossen sind.
Die weiteren Zugangsvoraussetzungen finden Sie unter .
Vorlesungszeit
- Wintersemester 2026/2027: 19.10.2026 - 13.02.2027
Vorlesungsende Medizin und Zahnmedizin: 06.02.2027 - Sommersemester 2027: 12.04.2027 - 10.07.2027 (Hochschulweite Vorlesungszeit)
Bewerbungsfristen
Wintersemester (2026/2027)
Bewerbungsfrist Deutsche und Bildungsinländer
Abgelaufen
In Studiengängen mit Eignungsprüfung endet die Bewerbungsfrist bereits am 15.05. des jeweiligen Jahres. Beachten Sie zudem die noch früher liegenden Anmeldefristen zur Eignungsprüfung in den jeweiligen Fächern.
Fristen für Internationale Studierende aus der Europäischen Union
Abgelaufen
Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice () anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6-8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.
Einschreibefrist Deutsche und Bildungsinländer
Abgelaufen
Fristen für Internationale Studierende aus Staaten, die nicht Mitglieder der EU sind
Abgelaufen
Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice () anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6-8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.
Sommersemester (2027)
Bewerbungsfrist Deutsche und Bildungsinländer
09.11.2026 - 01.03.2027 (Hochschulweite Frist)
ACHTUNG: Aufgrund einer Umstellung der Bewerbenden- und Studierendenverwaltung verschieben sich einmalig die Bewerbungszeiträume für Masterstudiengänge zum Sommersemester 2027. Für Masterstudiengänge mit Eignungsprüfung endet die Bewerbungsfrist bereits am 15.11. Beachten Sie zudem die eventuell noch früher liegenden Anmeldefristen zur Eignungsprüfung in den entsprechenden Studienfächern.
Fristen für Internationale Studierende aus der Europäischen Union
09.11.2026 - 01.03.2027 (Hochschulweite Frist)
ACHTUNG: Aufgrund einer Umstellung der Bewerbenden- und Studierendenverwaltung verschieben sich einmalig die Bewerbungszeiträume für Masterstudiengänge zum SoSe 2027. Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice () anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6-8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.
Einschreibefrist Deutsche und Bildungsinländer
09.11.2026 - 01.03.2027 (Hochschulweite Frist)
ACHTUNG: Aufgrund einer Umstellung der Bewerbenden- und Studierendenverwaltung verschieben sich einmalig die Bewerbungszeiträume für Masterstudiengänge zum Sommersemester 2027.
Fristen für Internationale Studierende aus Staaten, die nicht Mitglieder der EU sind
16.11.2026 - 01.03.2027 (Hochschulweite Frist)
Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice () anerkennen lassen. Der Antrag sollte 6-8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss. In Studiengängen mit Eignungsprüfung endet die Bewerbungsfrist bereits am 15.01. – bitte die evtl. noch früher liegenden Anmeldefristen zur Eignungsprüfung beachten.
Unterrichtssprachen
Hauptunterrichtssprache
Englisch
Weitere Sprachen
Deutsch