Studierendenhaus Lehener Straße

Lehener Straße 92, 79106 Freiburg

Kontakt

Studierendenhaus Lehener Straße
Lehener Straße 92
79106 Freiburg
Tel:
Per E-Mail kontaktieren


Nächste Haltestelle (Öffentliche Verkehrsmittel):
Robert-Koch-Straße

Überblick

In der Lehener Straße stehen mit dem Ulrich-Zasius-Haus und dem Studierendenhaus Lehener Straße zwei unmittelbar benachbarte Wohnheime zur Verfügung, die sich durch unterschiedliche Wohnkonzepte ergänzen. Beide Häuser liegen am Rand des Stadtteils Stühlinger mit guter Anbindung an die Innenstadt, die Universitätsstandorte und die Universitätsklinik.
Das Studierendenhaus Lehener Straße 92 ist ein modernes Wohnheim mit 75 Wohnplätzen. Es bietet Einzelapartments sowie zweier und vierer Wohngemeinschaften und richtet sich an Studierende, die Wert auf mehr Privatsphäre und eine hochwertige Ausstattung legen. Die Wohnräume verfügen über moderne Küchen und Sanitärbereiche. Trotz der unmittelbar hinter dem Gebäude verlaufenden Güterbahnlinie sorgt ein hochwertiger Schallschutz für ein ruhiges Wohnumfeld.

Betreiber
Studierendenwerk Freiburg-Schwarzwald

Anzahl der Plätze/Zimmer
75

Mietkaution
Mit Beginn des Mietverhältnisses wird eine Kaution in Höhe von 500,00 € für Einzelzimmer bzw. 600,00 € für Apartments und 700,00 € für Wohnungen fällig, die man nach dem Auszug wieder zurück erhält, sofern keine Beanstandungen am Zimmer vorliegen. Die Rückzahlung der Kaution erfolgt ca. vier Wochen nach dem Vertragsende.

Wohndauer
Um möglichst vielen Studierenden die Möglichkeit zu bieten, in einem Wohnheim zu wohnen, ist die Laufzeit der Mietverträge generell begrenzt. Derzeit liegt die Wohnzeit bei 6 Semestern.

Eine Verlängerung des Mietvertrags bis auf maximal 8 Semester kann in begründeten Fällen genehmigt werden.

Internetanschluss
Ja

Fernsehanschluss
Ja

Gemeinschaftseinrichtungen
Zentraler Waschmaschinen- und Trocknerraum
Gemeinschaftsraum und Werkstatt
Fahrradstellplätze im Keller

Zimmertypen

Bewerbung

Sonstige Informationen
Das Wohnheim in der Lehener Straße 92 verfügt über insgesamt fünf gehbehindertengerechte Zimmer in Wohngemeinschaften.