Vor- und Frühgeschichte

Vollzeitstudium

Abschluss
Master of Arts
Master
Regelstudienzeit
4 Semester
Standort
Regensburg

Überblick und Zulassung

Studientyp

weiterführend

Zulassungssemester

Zulassung im Sommer- und Wintersemester

Studienfeld

  • Frühgeschichte
  • Urgeschichte

Anmerkung zum Studiengang

Ziel des Masterstudiengangs Vor- und Frühgeschichte ist die Vermittlung von qualifizierten und spezialisierten Kenntnissen über die Archäologie Mitteleuropas und die Analyse kulturhistorischer Zusammenhänge und Entwicklungsprozesse von der Steinzeit bis zum späten Mittelalter. Im Mittelpunkt des Studiums steht die intensive Auseinandersetzung mit den derzeit relevanten vor- und frühgeschichtlichen Fragestellungen.

Zulassungsmodus

Keine Zulassungsbeschränkung (ggf. mit Anmelde- oder Auswahlverfahren)

Weitere Informationen zu Zugangs- und Zulassungsbedingungen

Zulassungsbedingungen

abgeschlossenes Hochschulstudium oder gleichwertiger erster berufsqualifizierender Abschluss (mind. 6 Semester Regelstudienzeit/180 LP) mit einer Durchschnittsnote von mind. 3,00 (befriedigend) nach mindestens 150 LP im Fach Vor- und Frühgeschichte oder einem archäologisch-kulturgeschichtlichen Fach oder einem anderen geistes- kultur- oder gesellschaftswissenschaftlichen Fach und Archäologisch-kulturgeschichtliche Kenntnisse im Umfang von mindestens 30 LP, die sicherstellen, dass Bewerber über dem Inhalt und Kompetenzniveau des Nebenfaches Vor- und Frühgeschichte an der Universität Regensburg vergleichbare Grundkenntnisse hinsichtlich der Fragestellungen und Methoden sowohl der Vor- als auch der Frühgeschichte Mitteleuropas verfügen

Vorlesungszeit

  • Wintersemester 2026/2027: 12.10.2026 - 05.02.2027
    Die Vorlesungszeit wird unterbrochen vom 24. Dezember 2026 bis einschließlich 6. Januar 2027 sowie durch den 1. November 2026.
  • Sommersemester 2026: 12.04.2027 - 16.07.2027
    Die Vorlesungszeit wird unterbrochen am 18. Mai 2027.

Bewerbungsfristen

Sommersemester (2027)
  • Bewerbungsfrist Deutsche und Bildungsinländer

    In Masterstudiengängen ist regelmäßig ein Eignungsverfahren vorgeschaltet und eine Immatrikulation nur möglich, wenn die Eignung für diesen Studiengang im Rahmen des Eignungsverfahrens nachgewiesen wurde. Nähere Informationen zu den insoweit zu beachtenden Bewerbungsfristen und zum Ablauf der einzelnen Verfahren finden sich auf den Internetseiten der jeweiligen Institute und hier:

  • Fristen für Internationale Studierende aus der Europäischen Union

    Informationen für Studienbewerber:innen aus dem Ausland: Immatrikulation in Masterstudiengänge nur möglich, wenn die Eignung für diesen Studiengang im Eignungsverfahren nachgewiesen wurde. Nähere Informationen zu Bewerbungsfristen und zum Ablauf der einzelnen Verfahren finden sich auf den Internetseiten der jeweiligen Institute und in Prüfungs- und Studienordnungen!

  • Fristen für Internationale Studierende aus Staaten, die nicht Mitglieder der EU sind

    Informationen für Studienbewerber:innen aus dem Ausland: Zur Einschreibung in 1. Fachsemester sowie zur teilweise erforderlichen Eignungsprüfung oder Eignungsfeststellungsverfahren: siehe oben Informationen zu Eignungsprüfung/Eignungsfeststellungsverfahren auf den Internetseiten der jeweiligen Institute und hier:

  • Einschreibefrist Deutsche und Bildungsinländer

    In Masterstudiengängen ist regelmäßig ein Eignungsverfahren vorgeschaltet und eine Immatrikulation nur möglich, wenn die Eignung für diesen Studiengang im Rahmen des Eignungsverfahrens nachgewiesen wurde. Nähere Informationen zu den insoweit zu beachtenden Bewerbungsfristen und zum Ablauf der einzelnen Verfahren finden sich auf den Internetseiten der jeweiligen Institute und hier:

Wintersemester (2026/2027)
  • Bewerbungsfrist Deutsche und Bildungsinländer

    Abgelaufen

  • Fristen für Internationale Studierende aus der Europäischen Union

    Eignungsverfahren in Masterstudiengängen mit Bewerbungsfristen: Es gelten für jeden Studiengang separate Fristen! Diese werden auf den Webseiten des jeweiligen Studiengangs publik gemacht und sind außerdem den jeweils geltenden Prüfungs- und Studienordnungen zu entnehmen. Informationen für Studienbewerber:innen aus dem Ausland:

  • Fristen für Internationale Studierende aus Staaten, die nicht Mitglieder der EU sind

    Abgelaufen (Hochschulweite Frist)

    Bekanntgabe der Einschreibefristen mit dem Zulassungsbescheid! Achtung: In einigen Studiengängen ist vor der Immatrikulation eine Eignungsprüfung oder ein Eignungsfeststellungsverfahren zu absolvieren. Nähere Infos zu den Bewerbungsfristen und zum Ablauf der Verfahren finden sich unter:

  • Einschreibefrist Deutsche und Bildungsinländer

    Eignungsverfahren in Masterstudiengängen mit Bewerbungsfristen: Es gelten für jeden Studiengang separate Fristen! Diese werden auf den Webseiten des jeweiligen Studiengangs publik gemacht und sind außerdem den jeweils geltenden Prüfungs- und Studienordnungen zu entnehmen.

Unterrichtssprachen

Hauptunterrichtssprache

Deutsch