Tschechisch (Erweiterungsfach)

Vollzeitstudium

Abschluss
Lehramt an Realschulen
Staatsexamen
Regelstudienzeit
7 Semester
Standort
Regensburg

Überblick und Zulassung

Studientyp

grundständig

Zulassungssemester

Zulassung im Sommer- und Wintersemester

Studienfeld

Tschechisch (Lehramt)

Schwerpunkt

Folgende Inhalte sind Bestandteil des Erweiterungsfaches Tschechisch:, Sprachausbildung Tschechisch, Fachdidaktik Tschechisch, Tschechische Sprachwissenschaft, Tschechische Literaturwissenschaft

Anmerkung zum Studiengang

Tschechisch für Lehramt an Realschulen ist nur als Erweiterungsfach studierbar.

Beim Studiengang Lehramt an Realschulen werden zwei Unterrichtsfächer kombiniert. Darüber hinaus wird der Studiengang durch das Erziehungswissenschaftliche Studium ergänzt. Tschechisch kann als zusätzliches Fach ("drittes Unterrichtsfach") gewählt werden.

Im Fall der Erweiterung des Studiums nach Art. 14 bis 17 und 19 BayLBG verlängert sich die Regelstudienzeit um zwei Semester,

Zulassungsmodus

Keine Zulassungsbeschränkung (ggf. mit Anmelde- oder Auswahlverfahren)

Vorlesungszeit

  • Wintersemester 2026/2027: 12.10.2026 - 05.02.2027
    Die Vorlesungszeit wird unterbrochen vom 24. Dezember 2026 bis einschließlich 6. Januar 2027 sowie durch den 1. November 2026.
  • Sommersemester 2027: 12.04.2027 - 16.07.2027
    Die Vorlesungszeit wird unterbrochen am 18. Mai 2027.

Bewerbungsfristen

Sommersemester (2027)
  • Bewerbungsfrist Deutsche und Bildungsinländer

    Einschreibung in 1. Fachsemester ist nur möglich, wenn der Studiengang im Sommersemester startet. Bitte beachten: In einigen grundständigen Studiengängen ist vor der Immatrikulation eine Eignungsprüfung oder ein Eignungsfeststellungsverfahren zu absolvieren. Nähere Informationen zu den einzelnen Verfahren finden sich auf den Internetseiten der jeweiligen Institute und hier:

  • Fristen für Internationale Studierende aus der Europäischen Union

    Informationen für Studienbewerber:innen aus dem Ausland: Zur Einschreibung in 1. Fachsemester sowie zur teilweise erforderlichen Eignungsprüfung oder Eignungsfeststellungsverfahren: siehe oben Informationen zu Eignungsprüfung/Eignungsfeststellungsverfahren auf den Internetseiten der jeweiligen Institute und hier:

  • Fristen für Internationale Studierende aus Staaten, die nicht Mitglieder der EU sind

    Informationen für Studienbewerber:innen aus dem Ausland: Zur Einschreibung in 1. Fachsemester sowie zur teilweise erforderlichen Eignungsprüfung oder Eignungsfeststellungsverfahren: siehe oben Informationen zu Eignungsprüfung/Eignungsfeststellungsverfahren auf den Internetseiten der jeweiligen Institute und hier:

  • Einschreibefrist Deutsche und Bildungsinländer

    Achtung: In einigen grundständigen Studiengängen ist vor der Immatrikulation eine Eignungsprüfung oder ein Eignungsfeststellungsverfahren zu absolvieren. Nähere Informationen zu den einzelnen Verfahren finden sich auf den Internetseiten der jeweiligen Institute und unter:

Wintersemester (2026/2027)
  • Bewerbungsfrist Deutsche und Bildungsinländer

    Abgelaufen

    In den meisten Studiengängen (ohne NC) kann ohne vorherige Bewerbung eine Einschreibung erfolgen. Frist in diesen Fällen bis 30.9. Achtung: In einigen grundständigen Studiengängen ist vor der Immatrikulation eine Eignungsprüfung oder ein Eignungsfeststellungsverfahren zu absolvieren. Nähere Informationen zu den einzelnen Verfahren finden sich auf den Internetseiten der jeweiligen Institute und unter:

  • Fristen für Internationale Studierende aus der Europäischen Union

    Abgelaufen

    Bekanntgabe der Einschreibefristen mit dem Zulassungsbescheid! Achtung: In einigen Studiengängen ist vor der Immatrikulation eine Eignungsprüfung oder ein Eignungsfeststellungsverfahren zu absolvieren. Nähere Infos zu den Bewerbungsfristen und zum Ablauf der Verfahren finden sich unter:

  • Fristen für Internationale Studierende aus Staaten, die nicht Mitglieder der EU sind

    Abgelaufen

    Bekanntgabe der Einschreibefristen mit dem Zulassungsbescheid! Achtung: In einigen Studiengängen ist vor der Immatrikulation eine Eignungsprüfung oder ein Eignungsfeststellungsverfahren zu absolvieren. Nähere Infos zu den Bewerbungsfristen und zum Ablauf der Verfahren finden sich unter:

  • Einschreibefrist Deutsche und Bildungsinländer

    Abgelaufen

    In den meisten Studiengängen (ohne NC) kann ohne vorherige Bewerbung eine Einschreibung erfolgen. Frist in diesen Fällen bis 30.9. Achtung: In einigen grundständigen Studiengängen ist vor der Immatrikulation eine Eignungsprüfung oder ein Eignungsfeststellungsverfahren zu absolvieren. Nähere Informationen zu den einzelnen Verfahren finden sich auf den Internetseiten der jeweiligen Institute und unter:

Studienbeitrag

Studienbeitrag

Keine Studiengebühr!

Unterrichtssprachen

Hauptunterrichtssprache

Deutsch