- Abschluss
- Master of Science
- Master
- Regelstudienzeit
- 4 Semester
- Standort
- Regensburg
- Fristen
- Bitte Hinweise beachten
Überblick und Zulassung
Studientyp
weiterführend
Zulassungssemester
Zulassung im Sommer- und Wintersemester
Studienfeld
Schwerpunkt
Anorganische Chemie, Organische Chemie, Physikalische Chemie, Theoretische Chemie, Biochemie, Medizinische Chemie, Nachhaltige Chemie, Bioanalytische Chemie (es besteht außerdem Option zur besonderen Vertiefung im Bereich Bioanalytik und -sensorik)
Zielgruppe
Personen mit erstem berufsqualifizierendem Abschluss aus dem Fach Chemie
Anmerkung zum Studiengang
Neu ab WS 22/23: Schwerpunkt Bioanalytik mit inhaltlicher Vertiefung in Bioanalytik und -sensorik
Zulassungsmodus
Keine Zulassungsbeschränkung (ggf. mit Anmelde- oder Auswahlverfahren)
Zulassungsbedingungen
-Nachweis über ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss im Fach Chemie oder gleichwertigen in- oder ausländischen Abschluss im Umfang von mindestens 180 LP (6 Semester) mit der Durchschnittsnote von mindestens „gut“ (2,5).
- gleichwertiger Abschluss = inhaltliche und methodische dem Bachelorstudiengang Chemie an der Universität Regensburg entsprechend
- Deutschkenntnisse Niveau DSH-1 oder vergleichbar (falls Erstabschluss oder Hochschulzugangsberechtigung nicht an deutschsprachiger Einrichtung erworben)
- Note schlechter als 2,5 oder nicht gleichwertiger Abschluss: Absolvieren einer mündlichen Prüfung zu den Grundlagen des Bachelorstudiums Chemie
Bewerbungsfrist: 1. 6 und 1.12.
Bewerbung an: apply.chem@ur.de
Falls noch kein Abschlusszeugnis: Nachweis über bisherige Leistungen mit vorläufiger Gesamtnote
Näheres, auch zur Prüfung, zu Prüfungsinhalten, zur vorläufigen Immatrikulation: siehe Studien- und Prüfungsordnung
Vorlesungszeit
- Wintersemester 2026/2027: 12.10.2026 - 05.02.2027
Die Vorlesungszeit wird unterbrochen vom 24. Dezember 2026 bis einschließlich 6. Januar 2027 sowie durch den 1. November 2026. - Sommersemester 2026: 12.04.2027 - 16.07.2027
Die Vorlesungszeit wird unterbrochen am 18. Mai 2027.
Bewerbungsfristen
Sommersemester (2026)
Bewerbungsfrist Deutsche und Bildungsinländer
In Masterstudiengängen ist regelmäßig ein Eignungsverfahren vorgeschaltet und eine Immatrikulation nur möglich, wenn die Eignung für diesen Studiengang im Rahmen des Eignungsverfahrens nachgewiesen wurde. Nähere Informationen zu den insoweit zu beachtenden Bewerbungsfristen und zum Ablauf der einzelnen Verfahren finden sich auf den Internetseiten der jeweiligen Institute und hier:
Fristen für Internationale Studierende aus der Europäischen Union
Informationen für Studienbewerber:innen aus dem Ausland: Immatrikulation in Masterstudiengänge nur möglich, wenn die Eignung für diesen Studiengang im Eignungsverfahren nachgewiesen wurde. Nähere Informationen zu Bewerbungsfristen und zum Ablauf der einzelnen Verfahren finden sich auf den Internetseiten der jeweiligen Institute und in Prüfungs- und Studienordnungen!
Fristen für Internationale Studierende aus Staaten, die nicht Mitglieder der EU sind
Informationen für Studienbewerber:innen aus dem Ausland: Immatrikulation in Masterstudiengänge nur möglich, wenn die Eignung für diesen Studiengang im Eignungsverfahren nachgewiesen wurde. Nähere Informationen zu Bewerbungsfristen und zum Ablauf der einzelnen Verfahren finden sich auf den Internetseiten der jeweiligen Institute und in Prüfungs- und Studienordnungen!
Einschreibefrist Deutsche und Bildungsinländer
In Masterstudiengängen ist regelmäßig ein Eignungsverfahren vorgeschaltet und eine Immatrikulation nur möglich, wenn die Eignung für diesen Studiengang im Rahmen des Eignungsverfahrens nachgewiesen wurde. Nähere Informationen zu den insoweit zu beachtenden Bewerbungsfristen und zum Ablauf der einzelnen Verfahren finden sich auf den Internetseiten der jeweiligen Institute und hier:
Wintersemester (2026/2027)
Bewerbungsfrist Deutsche und Bildungsinländer
Eignungsverfahren in Masterstudiengängen mit Bewerbungsfristen: Es gelten für jeden Studiengang separate Fristen! Diese werden auf den Webseiten des jeweiligen Studiengangs publik gemacht und sind außerdem den jeweils geltenden Prüfungs- und Studienordnungen zu entnehmen.
Fristen für Internationale Studierende aus der Europäischen Union
Eignungsverfahren in Masterstudiengängen mit Bewerbungsfristen: Es gelten für jeden Studiengang separate Fristen! Diese werden auf den Webseiten des jeweiligen Studiengangs publik gemacht und sind außerdem den jeweils geltenden Prüfungs- und Studienordnungen zu entnehmen. Informationen für Studienbewerber:innen aus dem Ausland:
Fristen für Internationale Studierende aus Staaten, die nicht Mitglieder der EU sind
Eignungsverfahren in Masterstudiengängen mit Bewerbungsfristen: Es gelten für jeden Studiengang separate Fristen! Diese werden auf den Webseiten des jeweiligen Studiengangs publik gemacht und sind außerdem den jeweils geltenden Prüfungs- und Studienordnungen zu entnehmen. Informationen für Studienbewerber:innen aus dem Ausland:
Einschreibefrist Deutsche und Bildungsinländer
Eignungsverfahren in Masterstudiengängen mit Bewerbungsfristen: Es gelten für jeden Studiengang separate Fristen! Diese werden auf den Webseiten des jeweiligen Studiengangs publik gemacht und sind außerdem den jeweils geltenden Prüfungs- und Studienordnungen zu entnehmen.
Studienbeitrag
Studienbeitrag
Keine Studienbeiträge
Unterrichtssprachen
Hauptunterrichtssprache
Englisch