Deutsche Literatur

Vollzeitstudium

Abschluss
Master of Arts
Master
Regelstudienzeit
4 Semester
Standort
Frankfurt am Main
Fristen
Januar 2027 (Inland)
Mai 2027 (EU)
Februar 2027 (Nicht EU)

Überblick und Zulassung

Studientyp

weiterführend

Zulassungssemester

Zulassung im Sommer- und Wintersemester

Studienfeld

  • Allgemeine Literaturwissenschaft
  • Vergleichende Literaturwissenschaft

Schwerpunkt

germanistische Literaturwissenschaften, Ältere deutsche Literatur, Neuere deutsche Literatur, Geschichte, Theorie und Ästhetik, Geschichtlichkeit der Texte, deutsch­sprachige Literatur von ihren Anfängen bis zur unmittelbaren Gegenwart, Literatur, Literaturgeschichte, Literatur- und Kulturtheorie, Text- und Medientheorie, Poetologie und Ästhetik

Anmerkung zum Studiengang

Bewerbungsfrist:
01.04. - 31.05. für das Wintersemester
01.12. - 15.01. für das Sommersemester

usländische Studienbewerberinnen und Studienbewerber müssen entsprechend der „Ordnung der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main über die Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH) für Studienbewerberinnen und Studienbewerber mit ausländischer Hochschulzugangsberechtigung“ in der jeweils gültigen Fassung einen Sprachnachweis auf dem Niveau DSH-2 vorlegen, soweit sie nach der DSH-Ordnung nicht von der Deutschen Sprachprüfung freigestellt sind. Für den Masterstudiengang Deutsche Literatur sind außerdem gute Englischkenntnisse (GeR: mindestens B2) sowie Grundkenntnisse in einer zweiten Fremdsprache (mindestens A2 GeR) erforderlich.
Die Deutschkenntnisse können nachgewiesen werden durch mindestens DSH-2 oder TestDaF: mindestens 4/4/4/4.
Englischkenntnisse auf dem Niveau B2 (GeR) können nachgewiesen werden durch
- einen Bachelorabschluss in einem amerikanistischen oder anglistischen oder anderen englischsprachigen Studiengang im In- und Ausland; oder
- Hochschulzugangsberechtigung für ein Land, in dem Englisch Amtssprache ist; oder
- ein Abiturzeugnis oder entsprechende Oberstufenzeugnisse, die Englischunterricht im Umfang von mindestens 5 Jahren belegen, wobei die Durchschnittsnote nicht schlechter als „ausreichend (4,0)“ bzw. fünf Punkte sein darf; oder
- ein Zertifikat über erfolgreich absolvierte Sprachkurse für Englisch von deutschen und/oder ausländischen Hochschulen, Fachgutachten, Lektor*innenprüfungen oder Zertifikate, die im Rahmen von Auslandsaufenthalten, an Sprachschulen oder in VHS-Kursen erworben wurden und das geforderte Sprachniveau explizit erwähnt sein muss; oder
- einen standardisierten Test, aus dem das Niveau B 2 klar ersichtlich ist; anerkannt werden folgende Sprachnachweise:
a. TOEFL (Internet based, mind. 85 Punkte);
b. IELTS (mindestens 5,5 in jedem Teil);
c. Cambridge First, Advanced oder Proficiency (mindestens 160 Punkte).
- Eine andere vom Zulassungsausschuss als gleichwertig anerkannte Bescheinigung.
Die Kenntnisse des Niveaus A2 (GeR) in der zweiten Fremdsprache werden nachgewiesen durch
- Schulzeugnisse, mindestens drei Jahre Unterricht in der betreffenden Sprache, wobei die Durchschnittsnote nicht schlechter als „ausreichend (4,0)“ bzw. fünf Punkte sein darf,
- ein Zertifikat über erfolgreich absolvierte Sprachkurse in der betreffenden Sprache von deutschen und/oder ausländischen Universitäten
- Fachgutachten, Lektorenprüfungen oder Zertifikate.
- eine andere vom Zulassungsausschuss als gleichwertig anerkannte Bescheinigung

Zulassungsmodus

Keine Zulassungsbeschränkung (ggf. mit Anmelde- oder Auswahlverfahren)

Weitere Informationen zu Zugangs- und Zulassungsbedingungen

Zulassungsbedingungen

-Bachelorabschluss der Goethe-Universität in Germanistik im Haupt- oder Nebenfach oder einen gleichwertigen Abschluss einer deutschen Hochschule in Germanistik, Allgemeiner und Ver­gleichen­­der Lite­raturwissenschaft oder einem vergleichbaren neuphilologi­schen Studiengang oder einen mindestens gleichwertigen ausländischen Abschluss in gleicher oder verwandter Fachrichtung. Über die Anerkennung und Vergleichbarkeit der Abschlüsse entscheidet der Prüfungsausschuss

Vorlesungszeit

Wintersemester 2026/2027: 12.10.2026 - 12.02.2027

Bewerbungsfristen

Wintersemester (2026/2027)
  • Einschreibefrist Deutsche und Bildungsinländer

    Keine Angabe

  • Fristen für Internationale Studierende aus Staaten, die nicht Mitglieder der EU sind

    01.04.2027 - 31.05.2027

  • Bewerbungsfrist Deutsche und Bildungsinländer

    01.04.2027 - 31.05.2027

  • Fristen für Internationale Studierende aus der Europäischen Union

    01.04.2027 - 31.05.2027

Sommersemester (2026)
  • Fristen für Internationale Studierende aus Staaten, die nicht Mitglieder der EU sind

    01.12.2026 - 28.02.2027 (Hochschulweite Frist)

  • Bewerbungsfrist Deutsche und Bildungsinländer

    01.12.2026 - 15.01.2027

Unterrichtssprachen

Hauptunterrichtssprache

Deutsch