Musikpädagogik

Vollzeitstudium

Abschluss
Master of Arts
Master
Regelstudienzeit
4 Semester
Standort
Frankfurt am Main
Fristen
Dezember 2026 (Eignungsprüfung)

Überblick und Zulassung

Studientyp

weiterführend

Zulassungssemester

Zulassung im Sommer- und Wintersemester

Studienfeld

Musikpädagogik

Anmerkung zum Studiengang

Video:

Zulassungsmodus

Auswahlverfahren/Eignungsprüfung

Weitere Informationen zu Zugangs- und Zulassungsbedingungen

Zulassungsbedingungen

Die Zulassung zum Masterstudiengang Musikpädagogik erfolgt in einem zweistufigen Verfahren. Angesprochen sind Studierende mit einem ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss der Sozial- oder Geisteswissenschaften oder in einem künstlerischen Studiengang, eines Staatsexamens für ein Lehramt (bevorzugt im Fach Musik) oder einem ersten berufsqualifizierenden Abschluss in einem sonstigen Studiengang, die sich musikpraktisch betätigen und sich in der Musikpädagogik als wissenschaftliche Disziplin ausbilden wollen.

Schriftliche Bewerbungen werden ab dem 1. Februar bis zum 1. Juni für das darauffolgende Wintersemester entgegen genommen.

Das Abschlusszeugnis muss zum Bewerbungstermin noch nicht vorliegen, jedoch ein Nachweis, dass bereits mind. 150 Credit Points erbracht wurden und der Studienabschluss zum Beginn des Wintersemesters vorliegt.

Vorlesungszeit

Wintersemester 2025/2026: 12.10.2026 - 12.02.2027

Bewerbungsfristen

Wintersemester (2025/2026)
Anmeldefrist für die Eignungsprüfung

Abgelaufen

Sommersemester (2025)
Anmeldefrist für die Eignungsprüfung

01.10.2026 - 01.12.2026

Unterrichtssprachen

Hauptunterrichtssprache

Deutsch