Kirchenmusik

Vollzeitstudium

Abschluss
Bachelor of Music
Bachelor
Regelstudienzeit
8 Semester
Standort
Frankfurt am Main
Fristen
Dezember 2026 (Eignungsprüfung)

Überblick und Zulassung

Studientyp

grundständig

Zulassungssemester

Zulassung im Sommer- und Wintersemester

Studienfeld

Kirchenmusik

Zulassungsmodus

Auswahlverfahren/Eignungsprüfung

Weitere Informationen zu Zugangs- und Zulassungsbedingungen

Zulassungsbedingungen

Voraussetzung für den Zugang zum Bachelorstudiengang Kirchenmusik ist der Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung (Abitur) gemäß § 54 Abs. 2 des Hessischen Hochschulgesetzes vom 14.12.2009 i.d.F. vom 21. Dezember 2010. Eine fehlende Hochschulzugangsberechtigung kann gemäß § 54 Abs. 4 Satz 3 HHG durch eine hervorragende künstlerische Begabung (mind. 19 von möglichen 25 Punkten in der Eignungsprüfung) ersetzt werden.

Für den Zugang zum Bachelorstudiengang Kirchenmusik werden ausreichende mündliche und schriftliche Kenntnisse im Deutschen vorausgesetzt. Die Zulassung zum Bachelorstudiengang Kirchenmusik setzt das erfolgreiche Ablegen einer Eignungsprüfung voraus.

Vorlesungszeit

Wintersemester 2025/2026: 12.10.2026 - 12.02.2027

Bewerbungsfristen

Sommersemester (2025)
Anmeldefrist für die Eignungsprüfung

01.10.2026 - 01.12.2026

Wintersemester (2025/2026)
Anmeldefrist für die Eignungsprüfung

15.01.2027 - 01.04.2027

Studienbeitrag

Studienbeitrag

'-'

Unterrichtssprachen

Hauptunterrichtssprache

Deutsch