- Abschluss
- Bachelor of Arts
- Bachelor
- Regelstudienzeit
- 6 Semester
- Standort
- Erfurt
- Fristen
- abgelaufen (Inland)
Überblick und Zulassung
Studientyp
grundständig
Zulassungssemester
Zulassung nur im Wintersemester
Studienfeld
Anmerkung zum Studiengang
Eignungsfeststellungsverfahren; abgeschlossene Berufsausbildung notwendig
Zulassungsmodus
Keine Zulassungsbeschränkung (ggf. mit Anmelde- oder Auswahlverfahren)
Zulassungsbedingungen
Bewerbung / Zulassung
Neben den allgemeinen Hochschulzugangsvoraussetzungen und den in der Studienordnung genannten Zulassungsvoraussetzungen kann für den berufsbegleitenden Vollzeitstudiengang B.A. "Bildung und Erziehung von Kindern" nur zugelassen werden, wer eine abgeschlossene Berufsausbildung als:
staatlich anerkannte/r Erzieher/-in,
staatlich anerkannte/r Heilpädagog/-in,
staatlich anerkannte/r Heilerziehungspfleger/-in,
Krippenerzieher/-in
Kindergärtner/-in,
Horterzieher/-in oder
Unterstufenlehrer/-in mit der Befähigung zur Arbeit in Heimen und Horten besitzt.
Ein Eignungsfeststellungsverfahren dient der Feststellung, ob die Bewerberinnen und Bewerber den für den berufsbegleitenden Vollzeitstudiengang B.A. "Bildung und Erziehung von Kindern" besonderen fachspezifischen Anforderungen genügen.
Bewerbungsfristen
Wintersemester (2026/2027)
Fristen für Internationale Studierende aus der Europäischen Union
Fristen für Internationale Studierende aus Staaten, die nicht Mitglieder der EU sind
Einschreibefrist Deutsche und Bildungsinländer
siehe zulassungsbeschränkte und zulassungsfreie Studiengänge
Bewerbungsfrist Deutsche und Bildungsinländer
Abgelaufen
Studienbeitrag
Studienbeitrag
Unterrichtssprachen
Hauptunterrichtssprache
Deutsch