- Abschluss
- Master of Arts
- Master
- Regelstudienzeit
- 6 Trimesters
- Standort
- Bielefeld, Köln, Bamberg, Rostock, Hannover, Berlin
- Fristen
- Bitte Hinweise beachten
Überblick und Zulassung
Studientyp
weiterführend
Zulassungssemester
Zulassung nur im Wintertrimester
Studienfeld
Schwerpunkt
Kinder- und Jugendhilfe, Prävention
Zulassungsmodus
Keine Zulassungsbeschränkung (ggf. mit Anmelde- oder Auswahlverfahren)
Zulassungsbedingungen
Formale Voraussetzung für die Aufnahme des Studiums Master of Arts (M.A.) „Soziale Arbeit – Professioneller Kinder- und Jugendschutz" ist ein einschlägiger Bachelor-Abschluss. Dies kann durch einen Abschluss des Bachelorstudiengangs Soziale Arbeit & Management (B.A.) oder des Bachelorstudiengangs Sozialpädagogik & Management (B.A.) der Fachhochschule des Mittelstands (FHM) oder eines vergleichbaren fachlich einschlägigen Studiengangs der (Sozial-)Pädagogik, der Sozialen Arbeit, Erziehungswissenschaften oder anderer Studiengänge im Sozialwesen nachgewiesen werden.
Vorlesungszeit
Bewerbungsfristen
Wintersemester (2018/2019)
Bewerbungsfrist Deutsche und Bildungsinländer
entfällt
Einschreibefrist Deutsche und Bildungsinländer
bei FH erfragen
Studienbeitrag
Studienbeitrag
Unterrichtssprachen
Hauptunterrichtssprache
Deutsch