- Abschluss
- Master of Science
- Master
- Regelstudienzeit
- 4 Semester
- Standort
- Bochum
- Fristen
- Juli 2025 (Inland)
- Juli 2025 (EU)
- Noch 30 Tage (Nicht EU)
Überblick und Zulassung
Studientyp
weiterführend
Zulassungssemester
Zulassung nur im Wintersemester
Studienfeld
Schwerpunkt
Gesundheitsförderung und Prävention, Interprofessionelle Versorgung, Forschungsmethoden, Evidence-based Practice, Public Health, Versorgungsforschung
Anmerkung zum Studiengang
Aufbauend auf dem Bachelor- oder Diplomstudium befähigt der Studiengang Angewandte Gesundheitswissenschaften durch den gesetzten Schwerpunkt auf quantitative und qualitative Forschungsmethoden zur selbständigen wissenschaftlichen Arbeit in verschiedenen Feldern des Gesundheitswesens und den gesundheitsbezogenen Wissenschaftsdisziplinen. Die Studierenden werden im reflektierten und evidenzbasierten Handeln weiterqualifiziert. Zudem ermöglicht der Masterstudiengang den Zugang zur planerisch-konzeptionellen Arbeit im Feld der gesundheitlichen Versorgung, der direkten Patientenversorgung (vor allem in komplexen Versorgungssituationen) sowie zu einer weiterführenden wissenschaftlichen Qualifikation z.B. im Rahmen eines PhD- oder Promotionsstudiums.
Zulassungsmodus
Örtliche Zulassungsbeschränkung (ggf. mit Auswahlverfahren)
Zulassungsbedingungen
Voraussetzung für den Zugang zum Masterstudiengang Angewandte Gesundheitswissenschaften ist der Abschluss eines Studienganges und der Nachweis von 180 ECTS-Kreditpunkten. Der abgeschlossene Studiengang kann in den Fachrichtungen Pflege-, Gesundheits-, Therapie- oder gesundheitsbezogene Sozialwissenschaften absolviert werden. Zudem müssen Kenntnisse in folgenden Bereichen nachgewiesen werden: Forschungsmethoden und Statistik, evidenzbasierte Forschung und Praxis/Epidemiologie oder Versorgungsforschung (im Umfang von mindestens 6 ECTS-Kreditpunkten) sowie Maßnahmen in der Gesundheitsversorgung in den Bereichen: Prävention/Gesundheitsförderung, Therapie/Rehabilitation, Palliation/Disease Management oder Familien-/Frauen oder Kindergesundheit/reproduktive Gesundheit (im Umfang von mindestens 6 ECTS-Kreditpunkten). Ggf. Nachweis von Deutschkenntnissen (C1)
Vorlesungszeit
- 20.03.2024 - 14.07.2024
- 22.09.2025 - 06.02.2026
Bewerbungsfristen
Wintersemester (2025/2026)
Fristen für Internationale Studierende aus Staaten, die nicht Mitglieder der EU sind
15.04.2025 - 15.06.2025
Fristen für Internationale Studierende aus der Europäischen Union
01.06.2025 - 15.07.2025
Bewerbungsfrist Deutsche und Bildungsinländer
01.06.2025 - 15.07.2025
Einschreibefrist Deutsche und Bildungsinländer
Bis zum 15.09.2025 (Hochschulweite Frist)
Studienbeitrag
Studienbeitrag
Es werden keine Studiengebühren erhoben, lediglich der Semesterbeitrag ist zu entrichten.
Unterrichtssprachen
Hauptunterrichtssprache
Deutsch